Unsere Privatleistungen im Überblick
Anträge und Widersprüche
- Unterstützung bei Anträgen (z.B.: Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis, Eingliederungshilfe etc.)
- Unterstützung bei Widersprüchen (wir erklären Ihnen das Gutachten und helfen bei der Widerspruchsbegründung)
Organisation und Vermittlung von externen Diensten und organisatorische Leistungen
- Hilfsmittel (in der häuslichen Umgebung), z.B.: Treppenlift, Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Pflegedienst
- Tagespflegeeinrichtung, Kurzzeitpflege/Langzeitpflege
- Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
- Organisation von Terminen etc.
- Koordination notwendiger Hilfen für die Rückkehr aus dem Krankenhaus
Betreuung/Entlastung und Alltagshilfen als Privatleistung (individuelle Leistungen nach Absprache)
Beispielsweise: Betreuung der Wohnung während eines Krankenhausaufenthalts, Holen- und Bringen frischer Wäsche,
Übernahme konkreter Aufträge (wie Botengänge, Telefonate) etc.
Beauty & Wohlfühlzeit (auch als Geschenkgutschein erhältlich!)
Unsere „Beauty und Wohlfühlzeit“ bietet Ihnen kleine Momente der Entspannung und Selbstfürsorge.
Mit viel Achtsamkeit kümmern wir uns um das äußere Wohlbefinden – ganz nach individuellen Wünschen.
Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
- sanftes Eincremen von Händen, Armen, Beinen oder Gesicht
- leichte Gesichtspflege, Masken
- Härchen zupfen
- Fingernägel schneiden und feilen
- Pflegende Hand- und Fußbäder
- einfache Kosmetik
Patientenlotsenprogramm (langfristige, engmaschige Patientenbetreuung)
Wir fungieren als Ansprechpartner für Ihre Ärzte, Therapeuten/Ihren Pflegedienst und stellen sicher, dass die Versorgung vollumfänglich gewährleistet ist. Wir organisieren für Sie Termine beim Facharzt und kümmern uns um Überweisungen, Verordnungen und Transportscheine. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu den Arztterminen
(Begleitung mit Pflegegrad abrechenbar über die Pflegekasse).
Spezielle Beratungsleistungen
z.B.: Ausführliche Beratung zu den Leistungen der Pflegeversicherung
Wohnumfeldverbesserung
Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Hilfsmittel und baulichen Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen von der Pflegekasse bezahlt werden.
Hausmeister- und Gartenservice
Nicht finanzierbar über Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Kosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden.






