Hauswirtschaftliche Versorgung bei Unfall, Krankheit und Schwangerschaft
Inhalt und Umfang der Leistungen
Zu den Leistungen, die zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören, zählen alle Handlungen, die im Haushalt anfallen und die Sie oder Ihr Angehöriger durch Krankheit, Schwangerschaft oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können.
Dazu gehören beispielsweise:
- Einkauf von Lebensmitteln und Getränken
- Einkauf von Gegenständen des alltäglichen Lebens
- Kochen und Zubereiten warmer Mahlzeiten und kalter Speisen
- Abwasch von benutztem Geschirr
- Reinigen, Wischen und Putzen der Wohnung
- Waschen von Kleidung und Textilien
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört auch die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
Hauswirtschaftliche Versorgung ist über die Krankenkasse finanzierbar, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.






