Hausinterne Schulung - Externe Teilnehmer willkommen!
Mit uns zum Zertifikat!
Qualifizierung nach § 45a SGB XI
(Betreuungskraft im Ambulanten Dienst)
Betreuungskräfte im Ambulanten Dienst tragen mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA) gem. § 45a SGB XI dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.
Die Leistungen der AZUA umfassen inhaltlich Betreuung, Beaufsichtigung, hauswirtschaftliche Dienste und Alltagsbegleitung der Pflegebedürftigen sowie Entlastung der Angehörigen.
Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig werden möchten und hierfür die erforderliche fachliche Qualifikation benötigen.
Die Schulung entspricht den landesrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen.
