Hauswirtschaftliche Versorgung bei Unfall und Krankheit
Zu den Leistungen, die zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören, zählen alle Handlungen, die im Haushalt anfallen und die Sie oder Ihr Angehöriger durch einen Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr selbstständig ausführen können.
Hilfe, Betreuung und Unterstützung bekommen Sie im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung u.a. für folgende Leistungen:
- Einkauf von Lebensmitteln und Getränken
- Einkauf von Gegenständen des alltäglichen Lebens
- Kochen und Zubereiten warmer Mahlzeiten und kalter Speisen
- Abwasch von benutztem Geschirr
- Reinigen, Wischen und Putzen der Wohnung
- Waschen von Kleidung und Textilien
- Beheizen und Durchlüften der Wohnräume
Hauswirtschaftliche Versorgung ist über die Krankenkasse finanzierbar, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.